Nachhaltigkeit auf dem Bankensektor
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Noch vor wenigen Jahren hätte man es für unmöglich gehalten, dass Banken in reichen Industrieländern zahlungsunfähig werden könnten. Doch diese Ansicht hat sich nach der Finanz- und Bankenkrise geändert. Damit sich aber so etwas nicht noch einmal wiederholen kann, wurden die Auflagen für Banken verschärft.
Bereits 1975 wurde von den Präsidenten der Zentralbanken der G10-Staaten der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht mit dem Ziel gegründet, Maßnahmen für Banken festzulegen, um in Zukunft Bankenpleiten zu verhindern. 1988 wurde dann ein Vertrag verabschiedet (Basel I), der den Banken die Höhe des vorzuhaltenden Eigenkapitals vorgab. Dies sollte das Insolvenzrisiko der Banken und damit verbunden mögliche Ausfälle für Einleger im Insolvenzfall der Bank verhindern. Basel I legte für die Banken rechtsverbindlich fest, dass ausgegebene Kredite an Unternehmen zu 8% mit bankeigenen Mitteln zu unterlegen sind. Seit 1992 sind das die weltweiten Mindestanforderungen für Länder mit international tätigen Banken. Basel I umfasste Eigenkapitalanforderungen an die Kreditinstitute, für die ausschließlich Kredit und Marktrisiken berücksichtigt wurden. Damit lag der Berechnung des auszuweisenden Eigenkapitals eine wenig differenzierende Berechnungsmethode zugrunde. Um mehr Stabilität im Weltfinanzsystem zu erreichen, folgte im Januar 2001 der Vorschlag für eine Verschärfung von Basel I.
Ab 2007 sollten die verschärften Bestimmungen in mehr als 100 Ländern in nationales Recht umgesetzt werden. Das vorzuhaltende Eigenkapital von Kreditinstituten sollte den jeweiligen Einzelkreditrisiken angepasst werden. Je höher also das Risiko des einzahlenden Kreditnehmers, desto mehr Eigenkapital musste das Kreditinstitut aufweisen.
Das Basel II-Abkommen beruht auf drei Säulen: Die Umsetzung der Mindestkapital-Anforderungen, der Kontrolle durch Prüfungsverfahren und der Offenlegung der Marktdisziplin. Neben der Eigenkapitalvorsorge mussten Kreditinstitute jetzt auch ein bankinternes, strengeres Risiko-Management gewährleisten, um rechtzeitig drohenden Fehlentwicklungen entgegenwirken zu können. Und sie mussten ausreichend Informationen über ihre Geschäfte veröffentlichen, um damit zu mehr Markttransparenz beizutragen.
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Im Zuge der 2007 beginnenden Bankenkrise musste trotz der geltenden Regeln aus Basel II umgedacht werden. Am 16. Dezember 2010 wurde ein neues Regelwerk (Basel III) veröffentlicht, das die Widerstandfähigkeit des Bankensektors für Krisenzeiten erhöhen soll. Am 20. Juli 2011 legte die Europäische Kommission den Legislativvorschlag für die Umsetzung von Basel III in Europa vor. In Europa werden diese Anforderungen für alle Geldinstitute verbindlich sein. Die Bankenkrise von 2007 zeigte, dass viele Institute unzureichend über gesichertes Eigenkapital verfügten und somit krisenanfälliger waren. Daher müssen mit Basel III u.a. Kredit- und Marktrisiken strenger bewertet werden, was mit einer Erhöhung des Eigenkapitals einher geht. Bankenaufsichtliche Überprüfungsprozesse werden verschärft und die Standards für die Offenlegung erhöht. Auch soll es eine Verschuldungsgrenze für Bankinstitute geben. Ein weiteres Problem, dass bei der Krise zutage kam, war die stark eingeschränkte Liquidität innerhalb des Bankensektors. Auch dies sollen verschiedene Regelungen in Zukunft verhindern. So soll gewährleistet sein, dass globale Geldinstitute auch in schwierigen Situationen zukünftig über ausreichende freie Zahlungsmittel verfügen.
All diese Vorgaben sollen die Systemstabilität des Bankensektors erheblich stärken und so eine weitere Krise verhindern. Um weder die Banken noch die Gesamtwirtschaft zu überfordern, wurde beschlossen, die Vorgaben schrittweise bis zum 1. Januar 2019 umzusetzen.
Die Bankenkrise hat dazu geführt, dass insgesamt deutliche Anstrengungen unternommen wurden, um die Stabilität des Bankensektors zu erhöhen. Ob die schrittweise Umsetzung der im Zuge von Basel III festgelegten Maßnahmen auf internationaler Ebene zu mehr Nachhaltigkeit in diesem Sektor führt oder ob weitergehende Maßnahmen erforderlich sind, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend eingeschätzt werden und bleibt daher abzuwarten.
Die Bankenkrise und die dabei auftretenden Probleme führten schnell zur Diskussion, ob Banken verstaatlicht werden sollten, um zukünftig eine bessere Kontrolle über die Bankgeschäfte und Risiken zu haben. Doch so einfach lassen sich so komplexe Probleme selten lösen. Trotzdem gibt es Befürworter und Gegner dieser Idee.
Welche Vor- und Nachteile hätte eine Verstaatlichung des Bankensektors? Diskutieren Sie und stellen Sie die Argumente gegenüber! (Siehe Dokument: Aufgaben und Lösungen)